Ameisenumsiedlung
Bei einem Vorkommen geschützter Ameisen auf einem Baufeld dürfen diese nicht gestört oder getötet werden. Um einen Schaden am Ameisenvolk abzuwenden und ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu vermeiden, muss das betreffende Ameisenvolk umgesiedelt werden. Dies geschieht nach den Richtlinien der Deutschen Ameisenschutzwarte und beinhaltet eine Nachsorge und Dokumentation.
Ansprechpartner: Kristian Tost
Einzelheiten zu den anderen Artengruppen, insbesondere Reptilien, folgen.